Um den Schweizer Titel "Facharzt für Gefässchirurgie" zu erlangen, muss die Kandidatin oder der Kandidat, wie beschrieben im SIWF/ISFM Weiterbildungsprogramm "Facharzt für Gefässchirurgie" (2015, zuletzt akkreditiert durch das Eidgenössische Departement des Inneren am 31. August 2018), neben Erfüllung des Weiterbildungskatalogs eine zweiteilige Prüfung absolvieren, wobei beide Teile der Prüfung bestanden werden müssen.
Erster Teil: Europäische Prüfung
Die Europäische Prüfung für Gefässchirurgie zur Erlangung des Fellows of the European Board of Vascular Surgery (FEBVS) wird durch die UEMS nach Überprüfung, ob die Kandidatin oder der Kandidat alle Voraussetzungen erfüllt, organisiert und durchgeführt. Hierzu wird eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers benötigt, dass sie oder er ‚fit‘ für die Prüfung ist, und eine schriftliche Empfehlung der SGG (Titelkommission), die bestätigt, dass die Eingriffe den Eingaben im SIWF Logbook entsprechen.
Die Prüfung selbst besteht aus mündlichen und praktischen Teilen am Simulationsmodell und wird 2 bis 3 Mal pro Jahr durchgeführt (EVC Maastricht, Porto, ESVS Annual General Meeting).
Prüfungsgegenstand sind:
die Besprechung der Erfahrung der Kandidaten (Logbuch),
die Besprechung einer wissenschaftlichen Arbeit (Publikation) bezüglich Aussagekraft, Analyse von statistischen Methoden und Wertigkeit,
die Analyse von standardisierten klinischen Fällen sowie
die Durchführung von praktischen (offenen und endovaskulären) Teileingriffen am Modell.
Die Prüfung ist entweder bestanden oder nicht bestanden, und Kandidatinnen und Kandidaten werden am Folgetag über das Ergebnis informiert. Im Falle von "nicht bestanden" kann die Prüfung beliebig oft wiederholt werden. Im Falle von "bestanden" erhält die Kandidatin oder der Kandidat in der Folge das Zertifikat (Fellow of the European Board of Vascular Surgery, FEBVS).
Zweiter Teil: Nationale praktische Prüfung
Zugelassen zum zweiten Teil der Abschlussprüfung werden Kandidatinnen oder Kandidaten, welche das Basisexamen Chirurgie und die Europäische Prüfung für Gefässchirurgie zur Erlangung des Fellows of the European Board of Vascular Surgery (FEBVS Assessment) erfolgreich bestanden haben.
Ausserdem müssen die Kandidatinnen und Kandidaten 75% des im SIWF/ISFM Weiterbildungsprogramm "Facharzt für Gefässchirurgie" geforderten OP-Katalogs erfüllt haben mit Operationen aus allen Behandlungsgebieten.
Prüfungsort
Das Facharztexamen findet am Klinikstandort der Kandidatin oder des Kandidaten statt.
Prüfungsdauer
Die Prüfung dauert einen halben Tag, maximal 5 Stunden.
Prüfungsablauf
Gemäss SIWF/ISFM Weiterbildungsprogramm "Facharzt für Gefässchirurgie" beinhaltet der nationale Teil des Fachexamens mindestens einen grossen selbständig durchgeführten gefässchirurgischen Eingriff unter Aufsicht von zwei Examinatoren.
Der Examenspatient muss über die vorgesehene praktische Prüfung informiert worden sein. Dazu wird zusätzlich zur üblichen schriftlichen Einverständniserklärung ("Informed Consent") auch ein schriftliches Einverständnis der Operation unter Prüfungsbedingungen eingeholt. Diese Einverständniserklärung wird dem Examinatoren-Team am Tag der Prüfung vorgelegt.
Die Prüfung besteht aus zwei Teilen, wie in der Folge beschrieben. Der Beginn der Prüfung wird zwischen dem Kandidaten und dem festgelegten Examinatoren-Team abgestimmt (cc an den Koordinator der Prüfungskommission) unter Berücksichtigung des klinik-spezifischen Operationsbeginns.
1. Fallvorstellung
Ca. 30 Minuten vor Operationsbeginn erfolgt die Fallbesprechung (inkl. Bilddokumentation), anhand derer auch das theoretische Wissen der Kandidatin oder des Kandidaten geprüft wird. Anlässlich dieser Fallbesprechung muss die Einverständniserklärung des Patienten (wie oben beschrieben) vorgelegt werden.
Die Examinatoren vergewissern sich in diesem Teil des Examens, dass die Kandidatin oder der Kandidat imstande ist, aufgrund ihrer/seiner Kenntnisse vernünftige Entscheidungen und Indikationen zu treffen.
Die Fallvorstellung resp. das Wissen der Kandidatin oder des Kandidaten wird durch die Examinatoren bewertet und die Beurteilung lautet "genügend" oder "ungenügend".
2. Praktischer Teil der Prüfung
Die Kandidatin oder der Kandidat führt eine Operation selbständig durch, d.h. es soll ihr/ ihm kein Facharzt der Gefässchirurgie assistieren. Allerdings wird die Anwesenheit eines Facharztes im Operationssaal empfohlen. Der praktische Teil der Prüfung muss aber den spital-spezifischen Bedingungen Rechnung tragen; d.h. die Sicherheit des Patienten ist immer zentral. Es muss auch unter Prüfungsbedingungen möglich sein, bei Problemen die Hilfe eines Facharztes für Gefässchirurgie beizuziehen.
Die Kandidatin oder der Kandidat hat im Vorfeld eine, ggf. zwei Operationen mit dem Schweregrad zumindest ‘intermediate’ gemäss FEBVS Logbuch, präferentiell ‘advanced’ ausgewählt.
Die Operation muss immer ein kombinierter Eingriff sein (offen und endovaskulär) oder es werden zwei Operationen (einmal offen, einmal endovaskulär) gewählt.
Wiederholung der Prüfung:
Das nationale Fachexamen kann beliebig oft wiederholt werden.
Prüfungskommission:
Die Prüfungskommission wird durch den Vorstand der Schweizerischen Gesellschaft für Gefässchirurgie (SGG) ernannt.
Kontaktstelle:
Ihre Kontaktstelle in allen Belangen ist die Geschäftsstelle der SGG.