Die lebenslange Fortbildung gewährleistet die Aktualisierung des Wissens und der beruflichen Kompetenz.
Sie beginnt mit dem Erwerb eines Weiterbildungstitels und dauert bis zur Berufsaufgabe.
Seit 2007 ist die Fortbildung als Berufspflicht im Medizinalberufegesetz (MedBG) verankert.
Die Fortbildung ist eine ethische und im Rahmen von Art. 40 lit. b MedBG eine gesetzliche Pflicht einer jeden Ärztin und eines jeden Arztes.
Das Ziel der Fortbildung ist es:
Die Gesundheit der Patienten und der Bevölkerung zu fördern und zu erhalten;
Die in der Aus- und Weiterbildung erworbenen ärztlichen Kompetenzen zu erhalten und aufgrund der Entwicklungen der Medizin zu aktualisieren;
Das Interesse an Forschung, Lehre und Qualitätsförderung zu fördern;
Das Beziehungsnetz und die Zusammenarbeit aller am Gesundheitswesen Beteiligten zu fördern und zu verbessern.
Das Schweizerische Instituts für ärztliche Weiter- und Fortbildung (SIWF) bezweckt mit der Fortbildungsordnung die Förderung qualitativ hoher Standards, welche die sichere medizinische Versorgung zum Ziel haben.
Für Titelträger Gefässchirurgie
Auf der Fortbildungsplattform des SIWF können die Fortbildungsaktivitäten online erfasst werden.
Die deklarierten Daten lassen sich nun effizienter überprüfen und die Bestätigung oder das Diplom können gleich elektronisch zugestellt werden. Damit lässt sich der administrative Aufwand in der ärztlichen Fortbildung auf ein Minimum reduzieren.
Die Fortbildungsplattform steht den Titelträgern in einem sicheren, exklusiv reservierten Bereich zur Verfügung. Dazu ist ein Login-Konto bei myFMH erforderlich. Weitere Anleitungen zur Fortbildungsplattform können im Handbuch nachgelesen werden.
Sobald eine Fortbildungskontrolle ansteht, wird sich die SGG-Geschäftstelle mit den Fortbildenden in Verbindung setzen. Es ist zu empfehlen, die Fortbildungen regelmässig einzutragen.
Kontrolle und Gebühren der Fortbildung
Eine Fortbildungsperiode beträgt drei Kalenderjahre, welche individuell festgelegt wird. Innerhalb einer Kontrollperiode von drei Jahren sind insgesamt mindestens 150 Credits nachzuweisen. Das Nachholen von Fortbildung in der nächsten Fortbildungsperiode oder das Übertragen auf die folgende Fortbildungsperiode ist nicht gestattet. Die SGG behält sich vor, Stichproben durchzuführen und Unterlagen einzufordern.
Wer den Facharzttitel Gefässchirurgie besitzt und die Anforderungen des vorliegenden Programms erfüllt, erhält ein SIWF/SGG-Fortbildungsdiplom. Wer die Anforderungen des vorliegenden Programms erfüllt, ohne über den Facharzttitel Gefässchirurgie zu verfügen, erhält eine Fortbildungsbestätigung. Über die Abgabe von Fortbildungsdiplomen und -bestätigungen entscheidet die Fortbildungskommission der SGG. Über Rekurse entscheidet der Vorstand der SGG. Das Fortbildungsdiplom bzw. die Fortbildungsbestätigung wird nach dem Prinzip der Selbstdeklaration über die zentrale Fortbildungsplattform des SIWF erworben. Inhaber und Inhaberinnen eines aktuell gültigen Fortbildungsdiploms bzw. einer gültigen Fortbildungsbestätigung sind auf doctorfmh publiziert
Die SGG legt die kostendeckende Gebühr für die Abgabe der Fortbildungsdiplome bzw. -bestätigungen fest auf CHF 300.- (zum Selberausdrucken, d.h. ohne Diplomdruck). Die Mitglieder der SGG sind von der Gebühr befreit, sofern sie das Diplom selber ausdrucken (d.h. ohne Diplomdruck).
Praktisches Vorgehen
Die besuchten Fortbildungen und erlangten Creditpunkte können über das myFMH Login in die Fortbildungsplattform der SIWF eingegeben werden.
Die durch die Fortbildungsveranstalter ausgehändigten Teilnahmebescheinigungen gelten als Dokumente und sind aufzubewahren.
Nach der Genehmigung der Fachgesellschaft kann über die Fortbildungsplattform des SIWF ein FMH Fortbildungsdiplom gedruckt werden.